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   OLG München, 25.03.1998 - 7 U 4926/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7152
OLG München, 25.03.1998 - 7 U 4926/97 (https://dejure.org/1998,7152)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.1998 - 7 U 4926/97 (https://dejure.org/1998,7152)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 1998 - 7 U 4926/97 (https://dejure.org/1998,7152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Freistellung von übernommenen Bürgschaften wegen Verletzung von Verpflichtungen aus einem Unternehmenskaufvertrag; Frage des Anspruchs auf Ausgleichszahlung aus Vertrag unter vertraglich geregelter Voraussetzung des Vorliegens von Verbindlichkeiten in ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 437 ff., 459 ff.
    Kaufvertrag über GmbH-Geschäftsanteile: Voraussetzungen für Sachmängelhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 1321
  • NZG 1998, 593
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des

    Da der Kunde derartige Verhandlungen nur einleiten kann, wenn er auch erfährt, an wen er sich wegen des angestrebten Vertrages wenden muss, wird der Immobilienmakler seinem am Kauf oder an der Anmietung interessierten Kunden im allgemeinen nicht nur das konkrete Grundstück zur Kenntnis bringen, sondern auch den Namen und die Anschrift des möglichen Verkäufers oder Vermieters nennen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Februar 1984 - IVa ZR 150/82 - WM 1984, 560; vom 22. Oktober 1986 - IVa ZR 4/85 - NJW-RR 1987, 172, 173; vom 14. Januar 1987 - IVa ZR 206/85 - WM 1987, 511 und vom 27. Januar 1988 - IVa ZR 237/86, WM 1988, 725 f; siehe auch OLG Düsseldorf OLG-Report 1998, 357 f; OLG Hamm NJW-RR 1999, 632, 633; Staudinger/Reuter, BGB 2003 § 652 Rn. 35; MünchKommBGB/Roth, 4. Aufl. 2005 § 652 Rn. 99).
  • OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02

    Gesamtschuldnerausgleich; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Mietwohnung;

    Wenn die Partner vor diesem Hintergrund einen befristeten Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung schlössen, gingen sie daher im Zweifel davon aus, dass bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft derjenige, der die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit nutze, ab diesem Zeitpunkt die Miete allein zu zahlen habe (dem hat sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 19.06.1998 - 14 U 108/97 - angeschlossen, OLG-Report 1998, 357).
  • OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02

    Änderungen der Ausgleichspflicht im Innenverhältnis für eine von Partner einer

    Dann aber war er fortan verpflichtet, den Mietzins alleine zu tragen (s. OLG Düsseldorf DRsp. 1998/1290, Rn. 9 = FamRZ 1998, 739, 740 = NJW-RR 1998, 658 f.; vgl. auch SchlHOLG OLGR 1998, 357).
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